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So stellt man sich in der ersten Hälfte des Lebens am liebsten den Tod vor. Zur
richtigen Zeit einfach abtreten. Ohne vorherige Krankheit oder Schmerzen.
Später wandelt sich das Bild: Im hohen Alter im eigenen Bett, umgeben von der
Familie und den besten Freunden, friedlich einschlafen. Das wird dann zur
Idealvorstellung.
Die Realität ist anders: Die meisten Menschen sterben allein im Pflegeheim
oder Krankenhaus in sterilem Ambiente, angeschlossen an Infusionen und
Apparate.
Warum muss das so sein? Oder besser: Warum ist das so?
Fast alle Menschen vertrauen ihrem Arzt und legen ihre Entscheidungsbefugnis
in seine Hände, ohne vorher mit ihm zu besprechen, was die eigenen
Vorstellungen über das eigene Lebensende sind. Teilweise ist dies alter
Glaube an Autoritäten, häufig ist dies schlichte Unkenntnis der eigenen
Rechte oder oft auch das Verdrängen wichtiger Fragen.
Die meisten Ärzte sind froh, wenn sie bei so schweren Entscheidungen, die das
Leben der Patienten betreffen, nicht allein gelassen werden. Der Arzt steckt
grundsätzlich in einem Dilemma: Auf der einen Seite steht sein Eid,
menschliches Leben zu retten, auf der anderen Seite verwirklicht jeder
medizinische Eingriff den objektiven Tatbestand der Körperverletzung, sofern
nicht dies dem Willen des Patienten entspricht. Ist aber "Leben"
nur das Aufrechterhalten der Vitalfunktionen, was sich mit entsprechenden
Apparaten selbst über Jahre hinaus bewerkstelligen lässt?
Machen Sie Ihrem Arzt die Entscheidung leichter und geben Sie ihm eine Hilfe
an die Hand:
Machen Sie eine Patientenverfügung.
Sie verzichten hierbei nicht auf Rechte, sondern nehmen sie bewusst war. Sie
geben dem Mediziner eine Richtlinie an die Hand, mit der er Ihre eigenen
Vorstellungen vom Tod umsetzen kann, wobei aber hier auch Grenzen gesetzt
sind:
Aktive Sterbehilfe ist und bleibt in Deutschland verboten.
Jeder Bundesbürger kann im Voraus verfügen, was medizinisch unternommen
werden soll, wenn er nicht mehr entscheidungsfähig ist. Wenn Sie gar keine
Verfügung getroffen haben, legen Sie Ihr Schicksal Dritten in die Hände.
Sie haben beispielsweise die Möglichkeit festzulegen, dass alles medizinisch
Mögliche gemacht wird, um Ihr Leben zu verlängern; sie können aber auch jede
weitere Behandlung ablehnen und ausschließlich eine Behandlung eventueller
Schmerzen verlangen. Die Palliativmedizin hat in den letzten Jahren so große
Fortschritte gemacht, dass ohne nennenswerte Nebenwirkungen ein angenehmes
und entspanntes Leben ermöglicht wird, wo früher Schmerzen die Krankheit zu
einer unerträglichen Qual werden ließen.
Seit Jahren wird in diesem Zusammenhang auch über das Thema Sterbehilfe
diskutiert. Die aktive Sterbehilfe ist hierzulande strikt verboten und wird
es auch weiterhin bleiben. Sie erschien dann sinnvoll, wenn die Schmerzen
unerträglich wurden, was heute nicht mehr der Fall sein muss.
Sie können aber beispielsweise auch in der Patientenverfügung festlegen, dass
Sie in Ihrem Haus sterben wollen, begleitet von Ihren Verwandten, Freunden
oder einem Hospizhelfer.
In der Regel werden Patientenverfügungen erst von Senioren verfasst, oder
wenn man unmittelbar vor einer Operation steht. Dies ist aber falsch: Unfälle
oder beispielsweise auch ein Schlaganfall kann auch Jüngere in eine Situation
bringen, in der sie ihre Entscheidungen nicht mehr artikulieren können. Zu
früh kann es für eine Patientenverfügung nicht sein, aber leicht ist es zu
spät. Reden Sie mit Ihrem Arzt!
Bei Fragen hilft Ihnen ihr Hospizverein gerne weiter.
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