Patientenverfügung
Die Idealvorstellung vom Tod und die Realität des Sterbens
So stellt man sich in der ersten Hälfte des Lebens am liebsten den Tod vor. Zur richtigen Zeit einfach abtreten. Ohne vorherige Krankheit oder Schmerzen. Später wandelt sich das Bild: Im hohen Alter im eigenen Bett, umgeben von der Familie und den besten Freunden, friedlich einschlafen. Das wird dann zur Idealvorstellung.
Die Realität ist anders: Die meisten Menschen sterben allein im Pflegeheim oder Krankenhaus in sterilem Ambiente, angeschlossen an Infusionen und Apparate.
Warum muss das so sein? Oder besser: Warum ist das so?
Das Dilemma der Ärzte: Leben retten vs. Körperverletzung
Fast alle Menschen vertrauen ihrem Arzt und legen ihre Entscheidungsbefugnis in seine Hände, ohne vorher mit ihm zu besprechen, was die eigenen Vorstellungen über das eigene Lebensende sind. Teilweise ist dies alter Glaube an Autoritäten, häufig ist dies schlichte Unkenntnis der eigenen Rechte oder oft auch das Verdrängen wichtiger Fragen.
Die meisten Ärzte sind froh, wenn sie bei so schweren Entscheidungen, die das Leben der Patienten betreffen, nicht allein gelassen werden. Der Arzt steckt grundsätzlich in einem Dilemma: Auf der einen Seite steht sein Eid, menschliches Leben zu retten, auf der anderen Seite verwirklicht jeder medizinische Eingriff den objektiven Tatbestand der Körperverletzung, sofern nicht dies dem Willen des Patienten entspricht. Ist aber „Leben“ nur das Aufrechterhalten der Vitalfunktionen, was sich mit entsprechenden Apparaten selbst über Jahre hinaus bewerkstelligen lässt?
Die Bedeutung der Patientenverfügung als Entscheidungshilfe
Machen Sie Ihrem Arzt die Entscheidung leichter und geben Sie ihm eine Hilfe an die Hand:
Machen Sie eine Patientenverfügung.
Sie verzichten hierbei nicht auf Rechte, sondern nehmen sie bewusst war. Sie geben dem Mediziner eine Richtlinie an die Hand, mit der er Ihre eigenen Vorstellungen vom Tod umsetzen kann, wobei aber hier auch Grenzen gesetzt sind:
Aktive Sterbehilfe ist und bleibt in Deutschland verboten.
Vorausverfügung als Möglichkeit der Entscheidungsregelung
Jeder Bundesbürger kann im Voraus verfügen, was medizinisch unternommen werden soll, wenn er nicht mehr entscheidungsfähig ist. Wenn Sie gar keine Verfügung getroffen haben, legen Sie Ihr Schicksal Dritten in die Hände.
Sie haben beispielsweise die Möglichkeit festzulegen, dass alles medizinisch Mögliche gemacht wird, um Ihr Leben zu verlängern; sie können aber auch jede weitere Behandlung ablehnen und ausschließlich eine Behandlung eventueller Schmerzen verlangen. Die Palliativmedizin hat in den letzten Jahren so große Fortschritte gemacht, dass ohne nennenswerte Nebenwirkungen ein angenehmes und entspanntes Leben ermöglicht wird, wo früher Schmerzen die Krankheit zu einer unerträglichen Qual werden ließen.
Die Fortschritte der Palliativmedizin: Schmerzfreies und angenehmes Leben
Seit Jahren wird in diesem Zusammenhang auch über das Thema Sterbehilfe diskutiert. Die aktive Sterbehilfe ist hierzulande strikt verboten und wird es auch weiterhin bleiben. Sie erschien dann sinnvoll, wenn die Schmerzen unerträglich wurden, was heute nicht mehr der Fall sein muss.
Sie können aber beispielsweise auch in der Patientenverfügung festlegen, dass Sie in Ihrem Haus sterben wollen, begleitet von Ihren Verwandten, Freunden oder einem Hospizhelfer.
In der Regel werden Patientenverfügungen erst von Senioren verfasst, oder wenn man unmittelbar vor einer Operation steht. Dies ist aber falsch: Unfälle oder beispielsweise auch ein Schlaganfall kann auch Jüngere in eine Situation bringen, in der sie ihre Entscheidungen nicht mehr artikulieren können. Zu früh kann es für eine Patientenverfügung nicht sein, aber leicht ist es zu spät. Reden Sie mit Ihrem Arzt!
Weitere Informationen
Bei Fragen hilft Ihnen ihr Hospizverein gerne weiter.
Unter den folgenden Adressen erhalten Sie Formulare für Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsvollmacht
Broschüre vom Bundesministerium der Justiz
Christliche Patientenverfügung